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Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt Beverungen
Die Ortsdurchfahrt im Zuge der Kreisstraße 48 von Drenke (Stadt Beverungen) in Richtung Beverungen entspricht in Folge der fortgeschrittenen Bebauung nicht mehr den Merkmalen des § 5 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - StrWG NRW i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW.1995 S. 1028). Gem. § 5 Abs. 3 StrWG NRW wird im Einvernehmen mit der Stadt Beverungen und der Bezirksregierung Detmold die Ortsdurchfahrt Beverungen von
bisher:      Station 4,639 bis Station 5,058 auf
nunmehr: Station 4,385 bis Station 5,058
um 254 Meter verlängert.
Planunterlagen können beim Kreis Höxter, Abt. Straßen (Zimmer Nr. 710), Moltkestr. 12, 37671 Höxter, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Wiederspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreis Höxter, Abt. Straßen, Moltkestr. 12, 37671 Höxter, einzulegen.
Hubertus Backhaus
Landrat

Artikel vom 26.04.2005