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Von Frank Spiegel

Höxteraner
Aspekte

Ärgerlicher Dauerbrenner


Das Thema Dichtheitsprüfung wird langsam aber sicher zum ärgerlichen Dauerbrenner -Êund daran ist die Stadtverwaltung nicht ganz unschuldig. Zwar hat sie frühzeitig damit begonnen, über den Sachverhalt zu informieren, dennoch kocht des Volkes Seele.
In Zeiten, in denen jeder den Cent zweimal umdreht, bevor er ihn ausgibt und in denen die Technik immer rasanter fortschreitet, stellt sich die Frage, ob die Kontrollschächte in der geforderten Form wirklich noch notwendig sind. Durch eine Satzungsänderung würden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger viel Geld sparen können.
Mehr als unglücklich ist auch, dass es -Êob nachvollziehbar oder nicht -Êlaut Auskunft des zuständigen Ministeriums gegenüber dem WESTFALEN-BLATT so ist, dass in Heilquellenschutzgebieten die für Wasserschutzgebiete vorgeschriebene Frist bis zum Jahresende für die Dichtheitsprüfungen nicht gibt.
Und jetzt platzte eine weitere Bombe: Wer bislang glaubte, die Kosten für die Kanalsanierung bis 2015 ansparen zu können, kann sich dieses Datums nicht mehr sicher sein. Die Stadt will per Satzung verfügen, dass bestimmte Gebiete schon vorher die Prüfung und -Êgegebenenfalls -Êdie Sanierung vornehmen müssen.
Dass da die Verunsicherung und auch der Ärger bei Hausbesitzern immer größer wird, ist verständlich. Zumal es offenbar auch keine Härtefall-Regelungen geben wird. Was, wenn ein Hausbesitzer das notwendige Geld für die Sanierung nicht hat? Junge Menschen, die sich ein Haus gekauft haben, sind oft bis an die Schmerzgrenze verschuldet, gönnen sich keinen Urlaub und keinen weiteren Luxus, um das Eigenheim abbezahlen zu können. Das, so heißt es ja, sei die beste Altersvorsorge. Und was machen die, die diese Weisheit schon vor vielen Jahren befolgt haben und nun als Senioren ein Eigenheim bewohnen? Das mag möglicherweise schuldenfrei sein, aber wer kann denn von der Rente aus dem Stehgreif eine vierstellige Summe zahlen, zumal, wenn er diese Ausgabe vielleicht erst in fünf Jahren geplant hat?
Hier müssen Lösungen her. Es kann nicht sein, dass Menschen durch Vorschriften und Satzungen um einen ruhigen Schlaf und im Extremfall um ihr Haus gebracht werden.
Dass es sinnvoll sein mag, bei einer Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes auch den privaten Kanal auf seine Dichtheit hin zu prüfen steht außer Frage. Aber wenn ein Hausbesitzer aus einem guten Grund diese Prüfung noch nicht will, dann muss es hier praktikable Lösungen geben.
Gleiches gilt für den Kontrollschacht. Auf der einen Seite werden etwa im medizinischen Bereich komplizierteste Operationen ohne einen Schnitt mit feinsten Instrumenten und einer ausgeklügelten Kameraoptik durchgeführt, auf der anderen Seite sollen Hausbesitzer große Schächte in ihre Gärten buddeln lassen.
Hier muss dringend eine bürgerfreundliche Lösung gefunden werden.

Artikel vom 23.04.2005