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Himmelsscheibe auf Buchdeckel tabu


Magdeburg (dpa). Der Münchner Heyne Verlag darf für das Cover eines Fantasy-Romans keine Abbildung der 3600 Jahre alten »Himmelsscheibe von Nebra« mehr verwenden. Eine einstweilige Verfügung gab das Magdeburger Landgericht gestern bekannt und drohte ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro an. Sachsen-Anhalt hatte den Verlag verklagt, weil dieser den 1999 entdeckten archäologischen Sensationsfund abgebildet hatte, ohne Lizenzgebühren zu zahlen. Nach Auffassung des Gerichts besitzt das Land die alleinigen Verwertungsrechte.

Artikel vom 20.04.2005