05.05.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Job mit Überstunden,
aber zum Nulltarif

Hausarbeit nach wie vor Frauensache

684 Milliarden Euro jährlich beträgt der aktuelle Wert der unbezahlten Hausarbeit. Eine Leistung, die nach wie vor überwiegend von Frauen erbracht wird.
Hausarbeit ist weiblich. Den Großteil dieser unbezahlten Arbeit leisten Frauen. Da ist der Muttertag ein willkommener Anlass »Danke« zu sagen.
Die Liste der Berufe, die eine Hausfrau ausübt, ist lang. Sie ist Putzfrau, Köchin und Waschfrau. Hat sie Kinder, ist sie auch Krankenschwester, Nachhilfelehrerin, Chauffeurin, Sekretärin und vieles mehr. Ihr Arbeitspensum endet nicht nach acht Stunden, sondern geht oft weit in die Abendstunden hinein. Familienmanagement im privaten Haushalt ist ein Vollzeit-Job zum Nulltarif.
Ein Engagement, das einfach unbezahlbar ist. Legt man den Nettostundenlohn von Hauswirtschafterinnen mit sieben Euro pro Stunde zugrunde, ergibt sich ein Wert der unbezahlten Arbeit im Haushalt in Deutschland von 684 Milliarden Euro im Jahr.
Den Großteil dieser unbezahlten Arbeit leisten Frauen. Denn Haus- und Familienarbeit ist immer noch vor allem ihre Sache Bei der Haushaltsführung insgesamt übernehmen, laut Erhebung des Statistischen Bundesamtes, Frauen 63 Prozent der anfallenden Arbeiten. Männer arbeiten nicht nur weniger im Haushaft, sie sind darüber hinaus vor allem bei typischen Männertätigkeiten wie Reparieren und Handwerken aktiv. Kochen, putzen und ganz besonders die Wäschepflege bleibt dagegen meistens Aufgabe der Frauen.
Allerdings ist die Zuordnung von Erwerbsarbeit für die Männer und unbezahlte Haushaltstätigkeit für die Frauen für viele Partner nicht zufrieden stellend. So sind über ein Drittel der Männer mit Kindern bereit, im Beruf kürzer zu treten und sich mehr in der unbezahlten Hausarbeit zu betätigen. Bei den Müttern, die mit ihrem Partner und ihren Kindern zusammenleben, ist es genau andersherum. Hier wünschen sich 24 Prozent der Frauen mehr Zeit für den Beruf zu haben.

Artikel vom 05.05.2005