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Schneller und
viel intensiver

Neues Jobcenter für Altkreis Halle

Altkreis Halle (SKü). Früher als geplant hat das sogenannte Jobcenter im Haller Rathaus II (Graebestraße) seine Arbeit aufgenommen. Arbeitslose und Arbeitgeber können sich zugleich auf gravierende Änderungen einstellen. Es soll vieles anders und vor allem besser werden als im alten Arbeitsamt.

Die neuen Strukturen nach Hartz IV festigen sich allmählich. Während die Betreuung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern bei den wirtschaftlichen Hilfen sowie beim Fallmanagement (Trainingsmaßnahmen für besonders schwer Vermittelbare) in den einzelnen Rathäusern angesiedelt ist, ist die Arbeitsvermittlung für den gesamten Altkreis im Haller Rathaus II untergebracht, Kontakt % 0 52 01/73 60-158.
Zur Verdeutlichung der Strukturen: Im Bereich des Altkreises Halle gibt es insgesamt rund 4 500 Arbeitslose. Etwa die Hälfte davon bezieht Arbeitslosengeld I und wird weiterhin durch die Arbeitsagentur Bielefeld bzw. Gütersloh betreut. Als ALG-II-Empfänger im Altkreis Halle führt die »GT Aktiv GmbH« 2 265 Personen. Etwa ein Drittel von ihnen (793 Personen) wird durch die Fallmanager in den Kommunen betreut. Rund zwei Drittel oder 1 472 Personen wird durch das neue Team von Arbeitsvermittlern im Jobcenter Halle betreut.
Für Halle ist ein siebenköpfiges Team vorgesehen, jedoch erst im Laufe des Sommers werden alle Stellen besetzt sein. Aber dann spätestens soll eine ganz neue Vermittlungsqualität voll gewährleistet sein. Denn statt früher etwa 800 Fälle soll ein Arbeitsvermittler »nur« 200 bis 250 Fälle betreuen.
Höhere Betreuungsintensität gleich höhere Trefferquote: so die Gleichung von »GT aktiv«-Geschäftsführer Fred Kupczyk. Und seine Stellvertreterin Angelika Pötter erläutert, dass durch eine intensive Stärken-Schwäche-Analyse des Arbeitsuchenden (neudeutsch: Profiling) die Unternehmen davon ausgehen können, dass ihnen die Bewerber passgenauer vermittelt werden. Unter dem Leitsatz »Fördern und fordern« wird mit den Arbeitssuchenden eine Eingliederungsvereinbarung getroffen, die zum Beispiel Trainingsmaßnahmen und Vorstellungstermine beinhaltet. Diese Vereinbarung sollte peinlich genau eingehalten werden, da bei Verstößen Sanktionen drohen wie Kürzung des ALG-II-Regelsatzes um gleich 30 Prozent für drei Monate.
Durch die intensivere Betreuung sollen die Interessen des Erwerbslosen und des Arbeitgebers deckungsgleicher gemacht werden. Insofern sollen Umschulungen und Trainings durchgeführt werden, für die es in Unternehmen vor Ort tatsächlich einen Bedarf gibt. Schließlich wollen die neuen Vermittler noch stärker als es die Unternehmer vielleicht bisher gewohnt waren, auf sie zugehen, dabei auch verbesserte Förderungsmöglichkeiten wie Lohnkostenzuschüsse oder Vermittlung fünfmonatiger, kostenloser Praktikanten anbieten.

Artikel vom 20.04.2005