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Gemeinde hat keinen
Grund für Verweis

Bürger klagen über Obdachlosen im Dorfkern


Von Annemarie Bluhm-Weinhold
Steinhagen (WB). Seit einigen Tagen gehört er wieder zum Gemeindebild: der obdachlose Mann mit dem Fahrrad samt Anhänger. Bereits im Winter war er in Steinhagen unterwegs, nun lagert er seit einigen Tagen und inzwischen sogar in Gesellschaft weiterer Männer auf dem kleinen Platz am Wäldchen an der Bahnhofsstraße. Sehr zum Leidwesen von Passanten und Anwohnern im Ortskern, die sich mit Beschwerden und Klagen ans Ordnungsamt gewandt haben, wie das WESTFALEN-BLATT auf Nachfrage im Rathaus erfuhr.
»Anders als in der Stadt kennen wir die Situation in Steinhagen ja kaum, dass sich Obdachlose auf öffentlichen Plätzen aufhalten«, sagt Bürgermeister-Stellvertreter Reinhard Junker. Doch vorgehen gegen den Mann könne die Gemeinde so einfach nicht, erklärt er weiter: »Denn wir haben ja keine konkreten Ansatzpunkte.« Die Klagen von Bürgern seien bisher unkonkret. Auf öffentlichen Flächen dürfe sich jedermann aufhalten und auch ein Radio einschalten - in angemessener Lautstärke allerdings. Etwas anders sehe das erst nach 22 Uhr aus.
Erst, wenn sich Bürger mit ganz konkreten Belästigungen ans Ordnungsamt oder an die Polizei wendeten, wären weitere Schritte möglich, so Junker. Stichwort: Platzverweis. »Doch auch das ist schwierig, denn die Erfahrung zeigt, dass Leute, die irgendwo weichen müssen, einfach nur ein paar Meter weiterziehen«, so Junker.
Bei der Gemeindeverwaltung ist der aus Norddeutschland stammende Mann bisher nicht vorstellig geworden. »Er hat weder um ein Obdach nachgesucht noch über das Sozialamt Gelder bekommen«, so der Verwaltungs-Vize.

Artikel vom 16.04.2005