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Niederlage für
»4S-Marketing«

Landgericht weist Creme-Klage ab

Von Dunja Henkenjohann
Werther/Berlin (WB). »Der Kampf geht weiter«, sagt Michael Sander optimistisch. Auch wenn das Landgericht Berlin die Klage der Firma »4 S-Marketing« und der Schauspielerin Uschi Glas gegen die Stiftung Warentest gestern in erster Instanz abgewiesen hat, will der Wertheraner Jungunternehmer noch nicht aufgeben.

Nach dem Urteil von Richter Michael Mauck muss die Stiftung Warentest der Herstellerfirma der Gesichtscreme »Hautnah« keinen Schadensersatz zahlen. Darüber hinaus darf sie den umstrittenen Testbericht, in dem die Uschi-Glas-Creme die vernichtende Note »mangelhaft« bekommt, auch in Zukunft weiter verbreiten.
Die Begründung des Gerichts: Die Stiftung Warentest habe glaubhaft nachweisen können, dass dem Testbericht keine bewussten Fehlurteile und Verzerrungen, insbesondere keine bewusst unrichtigen Angaben und keine bewusst einseitige Auswahl der zum Vergleich gestellten Cremes zu Grunde lag. Die Prüfmethoden hätten den Prüfungsrichtlinien entsprochen, eine fehlende Neutralität des Testinstituts sei nicht ersichtlich.
Michael Sander will dieses Urteil nicht auf sich sitzen lassen: »Wir werden zunächst die ausführliche Urteilsbegründung abwarten«, erklärte er gestern im Gespräch mit dem WESTFALEN-BLATT. Doch schon jetzt steht für den Jungunternehmer fest: »Der vorsitzende Richter Mauck hat einen groben handwerklichen Fehler gegangen, indem er auf die Beweisangebote beider Seiten gar nicht erst nicht eingegangen ist.«
Michael Sander kann sich gut vorstellen, in die nächste Instanz zu gehen. »Es ist unstrittig, dass an Kranken gestestet wurde und dass sich vor dem Test kein Hautarzt die Probanden angeguckt hat«, sagte er. »Bei solchen Punkten nicht in die Beweisaufnahme zu gehen, ist ein grober Schnitzer des Richters. Jetzt werden wir wohl auf den nächsten Richter setzen.«
Hoch erfreut zeigte sich gestern Warentest-Sprecherin Heike van Laak: »Wir haben glaubhaft nachweisen können, dass dem Test keine unrichtigen Angaben zu Grunde liegen und dass das Prüfungsinstitut neutral war«, erklärte sie. Einer möglichen Berufung sehe die Stiftung Warentest ebenfalls gelassen entgegen, weil ihr schon in diesem Verfahren nichts nachgewiesen werden konnte. Van Laak: »Bei einem Berufungsverfahren müssten völlig neue Beweise vorgelegt werden, und wir wissen nicht, was da noch kommen sollte.«

Artikel vom 15.04.2005