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Überfallopfer sprang in die Pader

Vier Jahre und drei Monate wegen schwerer räuberischer Erpressung

Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WV). Opfer eines Verbrechens kann jeder werden. Nachts allein durchs Paderquellgebiet zu gehen, erhöht die Gefahr ganz erheblich. Ein 38-jähriger Mann aus Olsberg hat es nicht besser gewusst.

»Er war zur falschen Zeit am falschen Ort und begegnete den falschen Leuten«, machte Rechtsanwalt Dr. Andreas Jolmes die Zufälligkeit der Ereignisse deutlich. Burkhard H. traf ausgerechnet auf Rayan J. (21) und Neil D. (18). Die waren »mies drauf« und hatten Wut im Bauch.
Nach einer Party war der Olsberger gegen 0.45 Uhr auf dem Weg zu seinem Auto. Schon an der zentralen Busstation wurde er von den beiden arbeitslosen jungen Männern angequatscht, bald darauf merkte er, dass sie ihn verfolgten. »Da bin ich gelaufen, aber die waren schneller«, schildert er das Geschehen. Rayan J. holte den Fliehenden ein, hielt ihm ein Butterflymesser vor und verlangte Geld. Mit einem beherzten Sprung in die zwar nur knietiefe, aber zu dieser Zeit eiskalte Pader brachte sich H. zunächst aus der unmittelbaren Gefahrenzone.
Den Weg ans andere Ufer schnitt ihm allerdings Neil D. ab. Nasse Füße mochten die Ganoven sich jedoch nicht holen und gaben sich schließlich mit einer billigen Uhr zufrieden, die Burkhard H. ihnen zuwarf. Zwar kehrten sie dann noch einmal zurück, um sich auch das Handy zu holen, aber der Überfallene rettete sich erneut in den Fluss.
Eine Anwohnerin hatte zwischenzeitlich seine Hilferufe gehört und die Polizei alarmiert. Am Neuhäuser Tor wurden die Täter festgenommen.
»Eigentlich ging es mir gar nicht um das Geld, wir wollten nur eine Schlägerei anfangen«, bekannte J. gestern vor Gericht. Man habe den Zeugen »aufmischen« wollen, sagte Verteidiger Franz Zacharias. »Sie wollten ihre Aggressionen abreagieren.«
Vor allem Rayan J., den Initiator, kommt die Unbesonnenheit teuer zu stehen. Wegen schwerer räuberischer Erpressung muss er vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Sein Komplize kam mit einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung davon.
Es sei zwar eine Spontantat gewesen, meinte Richter Stefan Schäfer, aber für das Opfer ein Verbrechen von erheblichem Gewicht.

Artikel vom 15.04.2005