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Gute Gründe für Testamente

Rechtsanwalt informiert über das Erben und Vererben

Herford (HK). Erben und vererben hat mit dem Tod zu tun - einem Thema, über das man nicht gerne spricht, erst recht nicht über den eigenen Tod.

Wer aber verhindern will, dass die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht bei seinem eigenen Tod greifen - und dafür kann es gute Gründe geben - muss eine eigene letztwillige Verfügung, Testament oder Erbvertrag, verfassen.
Doch was muss so ein »letzter Wille« beinhalten und welche Formvorschriften müssen eingehalten werden? Antworten auf diese und auf weitere Fragen gibt Rechtsanwalt Dr. Michael Mahnke am kommenden Samstag um 12 und 14.30 Uhr in seinen Vorträgen »Erben und vererben« auf der Messe »Lebensfreude!«. In einem Testament sollten genaue Anordnungen darüber getroffen sein, wer zu welchen Anteilen und zu welchen Bedingungen Erbe werden soll.
In etwa nur 20 Prozent der Erbfälle haben die Verstorbenen testamentarisch bestimmt, wer zu welchen Konditionen ihr Erbe antreten soll. Versäumnisse führen häufig zu Erbstreitigkeiten auch unter nahen Angehörigen.
Die gesetzlichen Regelungen bei mehr als einem Erben, einer so genannten Erbengemeinschaft, sind auf die Verteilung des Erbes unter den Erben angelegt. Dies kann in zahlreichen Fällen - wenn eine Einigung über die Verteilung des Erbes nicht erzielt werden kann - zu Streitigkeiten unter den Erben führen, deren Lösung oft nur durch gerichtliche Entscheidungen möglich wird.

Artikel vom 14.04.2005