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UWG fordert bürgernahe Entscheidungen

Jürgen Lessing beklagt Regelungen für Berliner Platz, Abwassergebühren und Kontrollschächte


Höxter (WB). »Ratsmitglieder als Vertreter der Bürgerschaft haben die Pflicht, Wünsche und Anliegen der Bürger zu realisieren. In den letzten Monaten wurden im Rat allerdings Entscheidungen getroffen, die bei den Bürgern auf wenig Verständnis gestoßen sind«, diese Ansicht vertritt der UWG-Vorsitzende Jürgen Lessing.
An drei Entscheidungen macht er seine Kritik deutlich: »Gegen den Rat der UWG werden auf dem Berliner Platz von der ersten Minute ab Parkgebühren verlangt. Die Dauerparkgebühren wurden zu hoch angesetzt. Die Folge ist, dass an normalen Werktagen auf dem Parkplatz oft nur 30 bis 40 Autos parken, die Nebenstraßen aber zugeparkt sind.« Diese Reaktion sei vorherzusehen gewesen. Die Verwaltung wolle jetzt mit einer Senkung der Dauerparkgebühren dem Trend entgegensteuern und in den Nebenstraßen Anwohnerparkplätze einrichten. Der Bürger könne froh sein, dass das von der CDU geplante, aber von der UWG bekämpfte Parkdeck auf dem Berliner Platz nicht realisiert worden sei.
Lessing: »Ein weiteres Beispiel sind die Abwassergebühren. Die Gebühren müssen kostendeckend sein. Warum wurde der Bürger aber nicht rechtzeitig über das Defizit unterrichtet? Lag es am Kommunalwahltermin? Warum wurden im Ausschuss vor einer Entscheidung keine Alternativen diskutiert und durchgerechnet?« Mit »Vogel friss oder stirb«-Entscheidungen könne man bei den Bürgern, so Jürgen Lessing, kein Verständnis für Gebührenerhöhungen erwarten.
Auf wenig Verständnis stoße bei den Bürgern auch die angebliche Entscheidung der Verwaltung, nur »runde« Abwasserkontrollschächte zu akzeptieren. »Entscheidend sollte doch nur die Möglichkeit einer Kontrolle der Abwasserrohre sein«, meint Jürgen Lessing. Die UWG-Fraktion erwarte, dass durch die Verwaltung nicht draufgesattelt werde beziehungsweise dass die Ratsmitglieder rechtzeitig vor einer Entscheidung auf Verschärfungen hingewiesen würden.
Auf völliges Unverständnis stoße bei der UWG die schriftliche Drohung der Verwaltung, den Staatsanwalt einzuschalten, wenn bei den Abwasserrohren bestimmte Maßnahmen nicht durchgeführt würden. Auch wenn die Verwaltung eine Rechtsbelehrung als notwendig erachte, so gelte immer noch der Grundsatz, dass der »Ton die Musik macht«.

Artikel vom 13.04.2005