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Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 17 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde Kirchlengern wird hiermit bekanntgegeben, dass die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 22. Mai 2005 und die Wahlbekanntmachung für die Landtagswahl am 22. Mai 2005, veröffentlicht werden. Die vg. Bekanntmachungen hängen im Bekanntmachungskasten der Gemeinde Kirchlengern, Rathausplatz 1, Kirchlengern, bis zum Wahltag öffentlich aus. Nachrichtlich werden die Bekanntmachungen auf der Internetseite der Gemeinde Kirchlengern (www.kirchlengern.de) veröffentlicht. Auf Wunsch wird eine Ausfertigung der Bekanntmachungen übersandt. Bestellungen werden unter der Telefon-Nr. 0 52 23  / 7 57 31 26 oder per E-Mail unter m.doemke@kirchlengern.de entgegengenommen.

Artikel vom 16.04.2005