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»Galgenfrist« für
Bruchhausen

Eduard Bremer aus Bruchhausen hat die Nase voll von Kanalarbeiten. Gerade erst hat er auf seinem Grundstück die Trennung von Schmutz- und Oberflächenwasser vorgenommen. Als Anlieger des Dahnefeldwegs ist er laut Stadt bis Ende des Jahres verpflichtet, eine Dichtigkeitsprüfung vorzunehmen. Bislang hat Bremer diese nicht durchführen lassen. Wie der Bruchhausener gestern vom WESTFALEN-BLATT erfuhr, hat er mit der Erstellung des Gutachtens auch noch eine »Galgenfrist« bis 2015, da sich sein Grundstück in einem Heilquellenschutzgebiet befindet. Obwohl es im Höxteraner Rathaus auf Unverständnis trifft, bestätigte das NRW-Bauministerium gestern dem WESTFALEN-BLATT: »Nicht jedes Heilquellengebiet ist notwendigerweise ein Wasserschutzgebiet. Deswegen gelten die Regeln für Wasserschutzgebiete nicht unbedingt für Heilquellenschutzgebiete.«Lokalteilfsp / Foto: Ingo Schmitz

Artikel vom 12.04.2005