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Kommentar

Böse »gelinkt«
Der Fall Bruchhausen bringt es einmal mehr an den Tag: Gesetze und Verordnungen sind oft mit gesundem Menschenverstand nicht zu erfassen. Da sind die Richtlinien für ein Heilquellenschutzgebiet auf den ersten Blick weniger streng, als für ein Wasserschutzgebiet. Hier zeigt sich doch wieder einmal überdeutlich, dass es den Landespolitikern nicht in erster Linie um die Sache geht. Von Düsseldorf aus will man Zeichen setzen: »Schmutzfinken im Lande, wir rot-grüne Landesherren und -damen werden Euch schon in die Schranken weisen.« Ob die Richtlinien logisch sind oder nicht, das schert offenbar niemanden.
Fast schon tragisch ist es da, dass die Stadtverwaltung in Höxter nicht wusste, dass Heilquellenschutzgebiete dem Land weniger wichtig sind als Wasserschutzgebiete. Hätte die Stadt es wissen können oder müssen? Hätte man vor dem Versenden der entsprechenden Bescheide in Düsseldorf nachfragen müssen? Gedanken hierüber sind müßig, denn: Das Kind ist »in den Brunnen« gefallen. Und wenn man für jede scheinbar eindeutige Regelung vorsichtshalber nachfragen wollte, könnte die Verwaltung allein für diese Aufgabe sicher eine eigene Abteilung eröffnen.
Böse »gelinkt« müssen sich nun diejenigen fühlen, die die Prüfung -Êohne zwingende Notwendigkeit -Êüber sich haben ergehen lassen und nun gegebenenfalls sanieren müssen. Der Nachbar mit dem möglicherweise ähnlich maroden Abwassersystem kann noch zehn Jahre sparen.
Hier sind nun Lösungen gefragt -Êaber bitteschön unbürokratisch, wenn's denn geht.Frank Spiegel

Artikel vom 12.04.2005