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Wichtige Tipps zu Vorsorge-Regelungen

Patienverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung


Vlotho (VZ). Wer sich über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung schlau machen möchte, hat dazu am 11. April Gelegenheit. In Zusammenarbeit mit dem Katholischen Verein für soziale Dienste und dem Verein für Betreuung des Diakonischen Werkes Herford veranstaltet die Volkshochschule im Weser-Gymnasium einen Vortragsabend. Marita Baier-Mentner und Detlef Lis informieren über den Themenkomplex.
Es geht um vorsorgliche Maßnahmen, mit denen Betroffene ihr Selbstbestimmungsrecht so weit wie möglich übernehmen können. Mit Hilfe der Vorsorgevollmacht können im Falle der eigenen Betreuungsbedürftigkeit Regelungen getroffen werden, die die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch das Gericht verhindern. Sie können Einfluss darauf nehmen, wer sich um die Angelegenheit eines Betroffenen kümmern soll (Betreuungsverfügung).
Die Patientenverfügung dient der Gesundheitsvorsorge. Bei lebensverlängernden Maßnahmen und für die Anwendung palliativer Maßnahmen ist dann der Wille des Patienten entscheidend.
Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr (Eintritt 4 Euro).

Artikel vom 09.04.2005