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Amtliche Bekanntmachung
Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 16. 3. 2005 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 »Gebiet zwischen Detmolder Straße, Schulstraße, Siegfriedstraße und Brüderstraße« gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.
Von einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB abgesehen, da sich die 6. Änderung des Bebauungsplanes nicht bzw. nur unwesentlich auf das Plangebiet auswirkt.
Durch die 6. Änderung des Bebauungsplanes werden keine erheblichen Umweltauswirkungen im Sinne des § 2 BauGB ausgelöst.
Die Planunterlagen können ab sofort im Amt für Stadtentwicklung, Rathaus II, Schwarzer Weg 6, Zimmer 60, eingesehen werden.
Der ausführliche Bekanntmachungstext kann ab dem 13. 4. 2005 für die Dauer von 10 Tagen an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Rathauses I, Ostkorso 8, 32545 Bad Oeynhausen und zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen, www.badoeynhausen.de, eingesehen werden.

Artikel vom 13.04.2005