13.04.2005
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Da in dem Bebauungsplangebiet kein Vorhaben geplant ist, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt und des Weiteren keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter vorliegen, findet das vereinfachte Aufstellungsverfahren gemäß § 13 BauGB Anwendung.
Die Planunterlagen können ab sofort im Amt für Stadtentwicklung, Rathaus II, Schwarzer Weg 6, Zimmer 60, eingesehen werden.
Der ausführliche Bekanntmachungstext kann ab dem 13. 4. 2005 für die Dauer von 10 Tagen an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Rathauses I, Ostkorso 8, 32545 Bad Oeynhausen und zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen, www.badoeynhausen.de, eingesehen werden.
Artikel vom 13.04.2005