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Bafög-Betrug kommt vor
Gericht teuer zu stehen

26-Jährige hatte 5 650 Euro zu Unrecht bezogen

Von Dittmar Koop
Löhne/Bad Oeynhausen (LZ). Das Amtsgericht Bad Oeynhausen hat Freitag eine 26-jährige Löhnerin und ihren Vater zu einer Geldstrafe verurteilt. Die junge Frau hatte durch Verschweigen vorhandenen Vermögens des Vaters zu Unrecht Leistungen gemäß des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) erhalten.

Der 55-jährige Vater hatte beim Ausfüllen des Bafög-Antrags das Vorhandensein zweier Sparkassen-Zertifikate nicht angegeben und die Tochter den Antrag anschließend unterschrieben. Dies geschah auch beim Folgeantrag, so dass die Löhnerin während ihres Grundschulstudiums an der Universität Bielefeld Bafög in Höhe von 3 607 und 2 052 Euro zu Unrecht bezog. Richterin Funke verurteilte die Angeklagten zu Geldstrafen von jeweils 50 Tagessätzen zu 30 Euro (Tochter) und 20 Euro (Vater) und sorgte damit für ein Aufatmen bei den Angeklagten. Denn der Löhnerin bleibt ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erspart. Dieser wird erst bei Geldstrafen von 90 Tagessätzen an aufwärts vorgenommen. Die junge Frau befürchtete, dass eine Vorstrafe ihre Aussichten auf eine Festanstellung als Lehrerin nach dem Referendariat verschlechtern würde.
Gleich zu Beginn der Verhandlung hatten Vater und Tochter vor Gericht den Sachverhalt zugegeben und machten ihre Unkenntnis und Fahrlässigkeit sowie Unbekümmertheit und Leichtsinn dafür verantwortlich: »Ich war irrtümlich der Meinung, die Zertifikate nicht angeben zu müssen, weil es sich um zweckgebundenes Geld handelte«, argumentierte der Vater. Das Geld sei für eine Ausbildung vorgesehen. »Ich habe leichtsinnig im Vertrauen auf die Richtigkeit unterschrieben«, schilderte die Tochter. Dies ließ das Gericht nicht gelten.
Richterin Funk wies in diesem Zusammenhang auf die Aktualität von Bafög-Betrügereien hin, auf die die Gerichte bislang mit einem breiten Urteilsspektrum reagiert hätten: »Das erstreckt sich von einer Ordnungswidrigkeit bis hin zur Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren«, sagte sie.
Funk führte in ihrem Urteil als strafmildernde Umstände die Geständigkeit und die Unbescholtenheit der beiden Angeklagten an und die Tatsache, dass die zu Unrecht bezogenen Gelder bereits zurückgezahlt worden sind. Sie wies dabei ausdrücklich darauf hin, dass auch ein so harmlos erscheinender Fall vom Gesetz als gewerbsmäßiger Betrug eingestuft wird: »Die Kriterien sind Umfang und Dauer«, sagte Richterin Funk. »Dies ist gegeben, wenn ein Studium mit zu Unrecht bezogenem Bafög finanziert wird.«
Die Bafög-Förderung verfährt nach dem Grundsatz, dass zunächst das eigene Vermögen und das Einkommen der Eltern zur Finanzierung einer Ausbildung herangezogen werden müssen und der Staat nur dann Ausbildungsunterstützung gewährt, wenn Vermögen und Einkommen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt des Azubis oder Studenten zu sichern. Dagegen hatten die Löhnerin und ihr Vater verstoßen.

Artikel vom 09.04.2005