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»Giftbalken«
entsorgen

Kreisweite Aktion

Kreis Gütersloh (WB). Alte Bahnschwellen machen sich ausgesprochen gut als Beetbegrenzung oder Bodenbelag, sind allerdings wegen ihrer giftigen Inhaltsstoffe verboten. Damit diese »Giftbalken« legal und umweltgerecht entsorgt werden können, führen der Kreis Gütersloh und seine Entsorgungsgesellschaft (GEG) ab sofort für drei Monate erneut eine Entsorgungsaktion für alte Bahnschwellen durch.
Die lange Haltbarkeit der Bahnschwellen hat ihren Preis. Die Holzbalken wurden ursprünglich mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln behandelt, um sie witterungsbeständig und langlebig zu machen. Die verwendeten Mittel enthalten aber gesundheitsschädliche und giftige Inhaltsstoffe, die unter Umständen Krebserkrankungen verursachen können, und stellen somit eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Deshalb wurde das Verbot, alte oder neue Holzbahnschwellen als Einzäunung oder Bodenbelag zu verwenden, mit Wirkung vom 1. März 2003 nochmals verschärft. Seither dürfen Bahnschwellen nicht mehr im Garten- und Landschaftsbau verwendet werden. Dies gilt auch für Lagerbestände. Jede Abgabe an Dritte, außer zur Entsorgung, ist verboten.
Während dieser speziellen kreisweiten Entsorgungsaktion können Holzbahnschwellen auch beim Kompostwerk in Gütersloh, Tel. 0 52 41/92 29-0, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr, und im Recyclinghof Harsewinkel, Tel. 0 52 47/93 29 21, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 12 Uhr abgegeben werden.
Fragen beantwortet die Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh unter Tel. 0 52 41/85-27 51 (Astrid Hoffmann) oder die GEG unter Tel. 0 52 41/85-27 37 (Meinolf Weber) oder die örtliche Abfallberatung. Dort erfahren Interessierte auch, wer Hilfe beim Ausbau und Transport der Bahnschwellen anbietet. Wer den Ausbau selbst vornimmt, sollte sich durch Arbeitshandschuhe schützen.

Artikel vom 02.04.2005