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Erste Bilanz des neuen Waffengesetzes


Kreis Gütersloh (WB). Seit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes am 1. April 2003 sind zwei Jahre vergangen. Hier die wesentlichen Neuerungen im Rückblick: Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Gas- und Schreckschusspistolen, die das »PTB-Zeichen im Kreis« tragen. Generell verboten ist das Führen der Waffe auf öffentlichen Veranstaltungen. Verbleibt die Waffe mit dem PTB-Zeichen nur in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück, so ist dies für Personen ab 18 Jahren erlaubnisfrei. Die Kreispolizeibehörde Gütersloh erteilte bisher etwa 800 Kleine Waffenscheine, etwa 25 wurden abgelehnt.
Die vom Gesetzgeber angebotene Amnestieregelung, bisher nicht registrierte Waffen oder verbotene Gegenstände straffrei abzugeben, wurde vielfach genutzt. Es wurden zirka 300 Waffen und rund 240 Gegenstände abgegeben.
Neu ist auch der Abgleich der Waffendatenbank mit den Daten der Einwohnermeldeämter. Hierdurch wurden allein im Kreis Gütersloh etwa 445 Fälle bekannt, in denen der Waffenbesitzkarteninhaber bereits verstorben ist. Nur 22 Prozent der Erben stellen einen Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte im Wege der Erbfolge. Der größte Teil (43 Prozent) überlässt die Waffen einer berechtigten Person. 15 Prozent der angeschriebenen Erben geben die Waffen des Verstorbenen bei der Polizei ab. Den restlichen 20 Prozent liegen unterschiedliche Lebensumstände zu Grunde.

Artikel vom 02.04.2005