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Kommentar
Strafrabatt


Die freie Wahl zwischen drei oder sechs Jahren Gefängnis fördern die Geständnisfreudigkeit erheblich. Auch wenn es sich aus Sicht des Täters um ein rein taktisches Geständnis handelt, erspart es doch den Opfern die quälende Befragung vor Gericht. Die Kinderseelen haben durch die Taten ohnehin schon Wunden erlitten, die nur schwer, manchmal auch nie verheilen. Natürlich sind drei Jahre Haft, für einen Mann, der fünf kleine Mädchen missbraucht hat, viel zu wenig. Doch der Bundesgerichtshof billigt ausdrücklich Strafrabatt und Milde für den Täter - zum Schutz der Opfer. Hubertus Hartmann

Artikel vom 01.04.2005