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Das Kolping-Hotel »Aspethera«

Historische Hintergründe der neuen Bezeichnung beleuchtet


Die geplante Bezeichnung des neuen Kolping-Hotels als »Aspethera« beleuchtet dieser Leser historisch:
Bei der Weihe der Busdorfkirche (25. Mai 1036) verlieh Bischof Meinwerk der Kirche Pfarrechte unter anderem über »villa aspethera«. Als Stadtteil wird Aspethera zuerst 1183 genannt: parte civitatis, que dicitur »Aspedere«". (nach W. Richter, Stadtgeschichte). Heute ist die Bezeichnung noch in (M)aspern nachvollziehbar. Im Mittelalter war Aspethera ein eigener Rechtsbezirk, denn es wird ein »Aspeder iudex« (= Richter) 1265 genannt. Dies geschieht in Relation zum sogenannten Stadtrichter, der auf dem Marktplatz seines Amtes waltete. Maspern/Aspethera ist also in erster Linie eine Rechtsgemeinschaft, besaß aber keine eigene Pfarrkirche (wie Balhorn). Ohne eine zweite weltliche Parallele in Paderborn ist der Bezirk dem Stadtgebiet nachgeordnet.
Zur Ethymologie: im Wort steckt das lateinische Wort »asper« = rauh. Es ist ein Hinweis auf den Zustand des Geländes, vergleichbar mit der Bezeichnung »Ükern« = ukrig: sumpfig in Relation zu »Dören« = trockenes Gelände.
Zur Lage: Die Lage der »villa aspethera« kann nur ansatzweise geklärt werden. Auf jeden Fall lag es nördlich der Busdorfer Immunität (= geistlicher Rechtsbezirk der Stiftsherren). Man wird nicht fehlgehen, wenn man Aspethera auf dem sogenannten Ükern sucht. Einziger Anhaltspunkt ist die im 19. Jahrhundert abgeris« oder die »Tigge« vom germanischen Wort »thing« (heute Heiersstraße 15). Der Straßenname »Thi-saut« erinnert noch an den Brunnen (= saut) am »Ükern«-Gericht. Wenn man hier den Siedlungskern Asperthera vermuten kann und von hier zirkelförmig in einem gewissen Abstand ringsum ginge (ausgeschlossen der kirchliche Rechtsbezirk der Domimmunität) könnte man der Lage relativ nahe kommen.
Danach (vgl. M. Balzer, Siedlungsgeschichte) liegt das Kolpinggrundstück nicht im Gebiet der »villa Aspethera«. Es ist zwar historisch löblich, ein Haus oder eine Institution nach einer bedeutenden Persönlichkeit beziehungsweise Örtlichkeit zu benennen, jedoch darf man nicht der Suggestion einer Gleichsetzung verfallen; so wie ja das Meinwerk-Institut oder das Kunigundisheim nicht die Wohnbereiche der zu erinnernden Personen waren.
HANS-HUBERT ROHDE
Annette-von-Droste-Straße 15
Paderborn

Artikel vom 14.04.2005