Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, hat sich gegen gesetzliche Öffnungsklauseln für Flächentarifverträge ausgesprochen. Sie habe »größte verfassungsrechtliche Bedenken, ob gesetzliche Öffnungsklauseln, die tarifliche Abweichungen in das Belieben der Betriebsparteien stellen, überhaupt möglich« wären. Das Grundgesetz verlange ein funktionierendes Tarifvertragssystem. »Dazu müssen Vertragsergebnisse auch durchgesetzt werden können«, sagte sie.