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Zweieinhalb Jahre
Haft für Überfall
auf junge Friseurin

29-Jähriger erbeutete 90 Euro

Hüllhorst/Minden (by). Wegen schweren Raubes verurteilte gestern das Mindener Schöffengericht einen 29-jährigen Mann aus Hüllhorst zu einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe. Der arbeitslose Türke hatte am 28. Dezember die 18-jährige Auszubildende eines Friseur-Salons an der Hauptstraße mit einer Waffe bedroht und der jungen Frau ihre Handtasche mit 90 Euro entrissen. Der Täter konnte zunächst unerkannt entkommen, wurde bald darauf aber gefasst und kam in Untersuchungshaft.

Mit ihrem Urteil blieben die Richter weit unter dem Antrag der Staatsanwältin, die dreieinhalb Jahre Freiheitsentzug für den Täter gefordert hatte. Das Gericht wertete den Raub aber als einen minderschweren Fall. Weitere Gründe dafür, dass der Türke so glimpflich davon kam, lagen unter anderem darin begründet, dass er gestern in vollem Umfang die Vorwürfe der Anklage einräumte und sich für schuldig bekannte. Auch entschuldigte er sich bei seinem Opfer.
Nach Geschäftsschluss verließ die 18-jährige Auszubildende gegen 18 Uhr am Tattag ihre Arbeitsstelle. Während ihre Chefin zu ihrem Auto ging, begab sich das Opfer in Richtung eines in der Nähe stehenden Containers, um einen Beutel Müll einzuwerfen. Zunächst dacht sie an einen schlechten Scherz, aber bald schon wurde der jungen Frau der Ernst der Lage klar. Vor ihr stand der Täter mit einer Waffe in der Hand.
»Tasche her, Geld her!« - mit diesem Worten gab der Räuber unmissverständlich verstehen, um was es ihm ging. Dabei hielt er der Azubi eine Waffe entgegen. Ob es sich dabei um eine scharfe, voll funktionierende Pistole oder nur um eine funktionsuntüchtige Schreckschusspistole handelte, wie der Täter angab, konnte nicht geklärt werden. Nach Schilderungen des Opfers war es ein Trommelrevolver.
Da der Nachweis der Echtheit der Waffe vor Gericht nicht bewiesen werden konnte, mussten die Richter zu Gunsten des Angeklagten annehmen, dass es nur eine Schreckschusspistole war, die zudem nicht funktionierte. Zwar trug der Angeklagte einen Schal vor dem Mund. Ob er sich aber vermummen wollte, sahen die Richter ebenfalls für nicht erwiesen an.
Mit seinem Geständnis ersparte der Angeklagte dem Gericht eine langwierige Beweisaufnahme mit der Vernehmung zahlreicher Zeugen. Das wurde ihm schuldmindernd honoriert. Ebenso wie seine bekundete Einsicht und die Tatsache, dass der Überfall offenbar eine spontane Handlung und nicht von langer Hand geplant war. Schuldmindernd wirkte sich auch aus, dass die Beute sehr gering war und der Täter, der Vater von vier Kindern ist, sich seinerzeit in einer finanzieller Notlage befand.
Auch war der Angeklagte noch nicht einschlägig vorbestraft und die geahndeten Fälle lagen schon Jahre zurück und hatten alle nur Geldstrafen zur Folge.
Erschwerend bei der Strafzumessung für den Angeklagten waren vor allem die Folgen für sein Opfer, für das die Bedrohung subjektiv sehr groß war, so die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Die Frau, die nahe der belebten Hauptstraße in einem leeren Hinterhof überfallen wurde, leidet noch heute darunter, hieß es gestern vor dem Schöffengericht.
Mit der Frage der Bewährung mussten sich die Richter nicht befassen, da die Strafe über eine Dauer von zwei Jahre hinaus festgelegt wurde. Der Haftbefehl gegen der Täter - er saß seit Ende vergangenen Jahres in Untersuchungshaft - blieb in Vollzug, so dass der Weg für den verurteilten Räuber von der Anklagebank gleich wieder zurück ins Gefängnis ging.

Artikel vom 30.03.2005