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»Wilden« Streit schlichten

Neue Wildschadenschätzer des Kreises bestellt

Kreis Gütersloh (WB). Sie kommen zwar selten zum Einsatz, dennoch sind sie unverzichtbar: die Wildschadenschätzer im Kreis Gütersloh. Jetzt wurden die neuen Streitschlichter bestellt.

Die Stellung und Tätigkeit der Wildschadenschätzer ist vergleichbar mit einem Sachverständigen in einem Zivilprozess. Den Wildschadenschätzern obliegt es, in Streitfällen einen Wildschaden der Höhe nach festzulegen. Zu Wildschäden zählen alle Schäden, die Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane durch die natürliche Lebensweise, Nahrungsaufnahme, Bewegung oder sonstige Gewohnheiten an einem Grundstück oder seinen Bestandteilen oder Erzeugnissen anrichten. In Betracht kommen insbesondere: Das Abäsen, Zertreten oder Niederwalzen der Bodenerzeugnisse, Aufscharren, Zerwühlen oder Zertrampeln der zur Bestellung vorbereiteten oder bestellten Felder, Schälen von Bäumen oder das Abbeißen der Triebe junger Bäume. In der Regel handelt es sich somit um Schäden an land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die entstehen, wenn Schadwild dort Äsung sucht.
»Erfreulicherweise mussten die Wildschadenschätzer im Kreis Gütersloh in der Vergangenheit äußerst selten tätig werden, da sich die Parteien, also Grundstückseigentümer, Landwirte, Jäger und Jagdgenossenschaften, bislang überwiegend im Vorfeld einigen konnten«, betonte Dr. Wolfgang Schwentker, Leiter der Abteilung Ordnung des Kreises Gütersloh. Zudem wies er darauf hin, »dass die Wild- und Jagdschäden angemeldet werden müssen«. Zuständig sei die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung - und zwar genau dort, wo der Wildschaden entstanden sei.
Zu den neuen Wildschadenschätzern des Kreises Gütersloh wurden im Kreishaus Wiedenbrück Bernhard Burholz (Herzebrock-Clarholz), Dr. Wolfgang Schwentker (Untere Jagdbehörde des Kreises), Günter Kempe (Steinhagen), Roland Bänisch (Rheda-Wiedenbrück), Richard Schütz (Herzebrock-Clarholz), Paul Wolharn (Harsewinkel), Josef Riewenherm (Verl), Heinrich Brameyer (Herzebrock-Clarholz), Rudolf Alterbaum (Rheda-Wiedenbrück) und Erich Schwöbbermeyer (Borgholzhausen) widerruflich für fünf Jahre bestellt.

Artikel vom 29.03.2005