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Größe nach Durchschnitt

Richter weist Klage gegen Mülltonnenzuweisung ab

Von Stefanie Westing
(Text und Foto)
Kreis Minden-Lübbecke (WB). Nicht jeder Bürger kann verlangen, dass für ihn individuell Anzahl und Größe seiner Mülltonnen festgelegt werden. Dies hat jetzt das Verwaltungsgericht Minden entschieden. Geklagt hatte ein Bürger gegen die Stadt Espelkamp. Er wollte neben der vorhandenen 240 Liter-Restmülltonne kein weiteres 80 Liter-Gefäß aufstellen.
Restmülltonnen welcher Größe müssen die Haushalte aufstellen? Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Stadt dies bestimmt.
Der Kläger wohnt in einem Haus, in dem zehn Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Die Stadt hatte ihn aufgefordert, neben der bereits vorhandenen 240-Liter-Tonne einen weiteren, 80 Liter fassenden Mülleimer, aufzustellen. Der Richter nannte als Grundlage die Abfallbeseitigungssatzung, die Anzahl und Größe der Gefäße sowie den Abfuhrrhythmus vorschreibt. Leben in einem Haus bis zu zwei Personen, müssen sie eine 80-Liter-Mülltonne aufstellen, bei bis zu vier Personen ein 120-Liter-Gefäß, bei bis zu acht Personen eine 240 Liter fassende Tonne. Der Kläger hatte argumentiert: »Ich brauche das nicht, ich komme mit dem einen Gefäß aus - das ist oft nicht voll.« Aber, machte der Richter deutlich, man müsse vom Durchschnitt ausgehen: »Was fällt in einem Zehn-Personen-Haushalt normalerweise an?« Es komme nicht darauf an, ob der Kläger besonders sparsam mit seinem Müll umgehe.
Die Vertreter der Stadt Espelkamp nannten Zahlen: Im Jahr 2004 sind insgesamt 3118 Tonnen Restmüll in Espelkamp eingesammelt worden. Umgerechnet auf 26 411 Einwohner (Stand: 30. Juni 2004) sei dies ein Pro-Kopf-Anteil von 118,09 Kilogramm Restmüll pro Jahr. Vom Gewicht müsse auf das Volumen geschlossen werden - hier setze die Stadt 160 Gramm je Liter an. »Demnach fällt ein Müllvolumen von 14,19 Liter pro Person und Woche an.« In der Satzung habe die Stadt ein Mindestbehältervolumen von 7,5 Liter pro Person und Woche festgelegt, wobei der Städte- und Gemeindebund sogar 15 bis 20 Liter pro Person und Woche empfehle.
Der Richter stellte eine Musterrechnung auf, nach der in einem zehn-Personen-Haushalt bei 7,5 Litern Müll pro Person und Woche in einem Monat 300 Liter Müll anfallen - so dass eine 240-Liter- und eine 80-Liter-Tonne aufgestellt werden müssen. Dies konnte der Kläger nicht verstehen. Immerhin habe sich die Müllmenge in den vergangenen 15 Jahren halbiert, argumentierte er.
Dem konnte der Richter nicht zustimmen - zwar habe sich die Einführung der Biotonne im Jahr 1992 / 1993 bemerkbar gemacht, doch habe sich am Restmüllvolumen eigentlich nichts geändert. »Seit 1999 ist die Menge von 120 Kilogramm Restmüll pro Jahr pro Einwohner in Espelkamp laut Statistik der Bezirksregierung stabil geblieben.« Die Stadt Espelkamp liege damit kreisweit im oberen Drittel. »Zehn Liter pro Person und Woche mag für viele Bürger nicht zutreffen, aber bei anderen ist es gerade ausreichend oder sogar zu wenig«, gab der Richter zu bedenken. Der Stadtvertreter ergänzte, dass bislang die Sperrmüllabfuhr in Espelkamp nicht gesondert berechnet wurde, dass die Erfahrung aber gezeigt habe, dass beim Sperrmüll Unrat mit aufgefunden worden sei, der eigentlich in die Restmülltonne gehört hätte: »Für uns ein Zeichen, dass das Volumen nicht immer ausreicht.« Außerdem müssten Reserven mit einkalkuliert werden, wenn zum Beispiel eine Wohnung renoviert würde.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. AZ 11 K 2354/04-III

Artikel vom 25.03.2005