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Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Polizei-Visier

Warburger Beamte verstärken Kontrollen: viele Verstöße gegen Nutzungsbeschränkungen


Warburg (WB). Ohne eigene Zulassung und Versicherung, ohne Überprüfung im Rahmen einer Hauptuntersuchung dürfen Fahrzeug in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben insbesondere als Anhänger hinter Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr genutzt werden. Dazu gibt es noch Ausnahmen im Führerscheinrecht. Dabei ist auch mit berücksichtigt, dass die Land- und Forstwirte selbst Fahrzeuge bauen oder verändern, so wie sie für ihre Arbeitsbedingungen optimal sind.
Diese Privilegien sind aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So wird zum Beispiel davon ausgegangen, dass bei einer Geschwindigkeit bis 25 km/h die Materialbeanspruchung so gering bleibt, dass die Fahrzeuge sicher im Verkehr eingesetzt werden können. Den Haltern billigt der Gesetzgeber soviel Sachverstand zu, dass sie ihre Fahrzeuge selbst kontrollieren und in einem verkehrssicheren Zustand erhalten. Zudem sind diese Fahrzeuge an einen bestimmten Betriebszweck gebunden und können nicht zu anderen privaten oder gewerblichen Zwecken genutzt werden.
Leider musste von der Polizei immer wieder festgestellt werden, dass Fahrzeugführer sich nicht an die Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der Fahrzeuge halten, obwohl diese grundsätzlich bekannt sind.
Gefährlich wird es insbesondere dann, wenn mit entsprechenden Anhängern Geschwindigkeiten gefahren werden, an die zum Zeitpunkt des Baus dieser Fahrzeuge noch niemand gedacht hat. Aber auch weitere Verstöße gegen das Straßenverkehrs-, Straf-, Versicherungs- oder Steuerrecht müssen geahndet werden.
So wurden innerhalb kurzer Zeit bei der Überprüfung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen durch Beamte der Polizei Warburg Verstöße gegen die Nutzungsbeschränkungen, Geschwindigkeitsvorschriften und das Fahrerlaubnisrecht festgestellt. Zudem musste bei einem Führer eines solchen Gespannes Trunkenheit festgestellt werden.
Die Polizei im Kreis Höxter weist darauf hin, dass sie auch weiter ein Augenmerk auf diese Fahrzeuge haben wird.

Artikel vom 29.03.2005