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Osterfeuer müssen genehmigt sein


Warburg (WB). Osterfeuer als Brauchtumsfeuer sind nur dann zulässig, wenn sie zuvor von der Ordnungsverwaltung der Stadt Warburg schriftlich genehmigt worden sind. Darauf hat gestern die Warburger Feuerwehr hingewiesen.
Über die erteilten Genehmigungen werden die Kreisleitstelle der Feuerwehr in Brakel sowie die Einsatzkräfte in Warburg informiert. Genehmigungen für Osterfeuer werden ausnahmslos vom Ordnungsamt der Stadt Warburg, nicht aber von der Feuerwehr oder der Kreisleitstelle erteilt.
Je Stadtteil ist nur ein Osterfeuer zulässig. Bei den genehmigten Osterfeuern wird von den Warburger Blauröcken eine Brandsicherheitswache gestellt.
Nicht genehmigte Osterfeuer oder sonstige Abbrandstellen von Strauchschnitt und dergleichen werden bei der Brakeler Kreisleitstelle der Wehr als Schadensfeuer behandelt und ziehen kostenpflichtige Einsätze der Feuerwehr nach sich.

Artikel vom 24.03.2005