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Karfreitag steht
unter Schutz
Löhne (LZ). Das Gesetz über Sonn- und Feiertage beinhaltet ein grundsätzlichen Arbeits- sowie Veranstaltungsverbot. Dem besonderen Schutz des Gesetzes unterliegen dabei die so genannten stillen Feiertage. Dazu gehören neben Allerheiligen und Totensonntag auch der Karfreitag sowie mit gewissen Einschränkungen der Volkstrauertag. Aufgrund des bevorstehenden Karfreitags weist das Löhner Ordnungsamt auf die Einhaltung der Vorschriften hin. So dürfen keine Märkte oder gewerblichen Ausstellungen, keine sportlichen oder ähnlichen Veranstaltungen sowie Zirkusveranstaltungen und Volksfeste angeboten werden. Der Betrieb von Freizeitanlagen ist dann verboten, sofern dort tänzerische oder artistische Darbietungen geboten werden. In Gaststätten und Nebenräumen mit Schankbetrieb sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen verboten. Für öffentliche Tanzveranstaltungen gilt zudem, dass diese bereits am Gründonnerstag um 18 Uhr enden müsssen. Der Karfreitagsschutz endet erst am folgenden Morgen um 6 Uhr. Bei Verstoß gegen eine dieser Vorschriften droht eine Geldbuße bis zu 1 000 Euro.

Artikel vom 24.03.2005