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Einstieg in Handel
mit Marihuana

Angeklagter tritt als Kronzeuge auf

Hiddenhausen (cl). »Als ich auf den Eickhof kam, begann ich regelmäßig zu kiffen«, trug der 21-jährige Herforder Servat Y. (Name geändert) beim Jugendschöffengericht vor. Den Drogenkonsum hat er bis heute nicht abgelegt, wie er mit entwaffnender Offenheit gestand.

Da er diese Sucht nicht mit der Sozialhilfe finanzieren konnte, die er mit seiner Freundin kassiert, stieg er im Mai des Jahres 2004 heftig in den Marihuanahandel ein: 59 Verkäufe bis zur Wohnungsdurchsuchung im November wurden ihm jetzt von Staatsanwalt Helmut Keller vorgeworfen. Der Vorsitzende Richter Dieter Bollhorst und das Schöffenpaar sprachen Servat Y. zwar schuldig, schoben aber die Entscheidung über ein konkretes Strafmaß für zwei Jahre zur Bewährung auf.
Mit dieser Entscheidung war auch Verteidigerin Christa Jahnke-Horstmann sehr zufrieden. Ihr Mandant wird von einem hauptamtlichen Bewährungshelfer betreut und muss 50 Sozialstunden ableisten.
Ein solcher Schuldspruch hat aber zwei Seiten: Wenn der Angeklagte die nächsten beiden Jahre straffrei durchsteht, kommt er diesmal ohne weitere Vorstrafe davon. Sollte er in diesem Zeitraum allerdings erneut straffällig werden, hat er die mögliche Bewährungschance schon »versiebt« und muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen.
Servat Y. verließ die Eickhofschule nur mit einem Abgangszeugnis, berufliche Eingliederungsangebote der Jugendhilfe hielt er nicht durch.
Jetzt möchte er aber mit aller Kraft erst einmal einen Schulabschluss erwerben, um wenigstens eine minimale Chance auf dem schwierigen Arbeitsmarkt zu haben.
Der Angeklagte hat sich den Kronzeugenrabatt der Justiz verdient, weil er den Dealer und seine zehn Abnehmer lückenlos benannt hat, was auch schon zu Verurteilungen geführt hat.

Artikel vom 20.04.2005