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Mietnebenkosten für 2003 verfallen


Warburg (WB). Mieter, die jetzt noch eine Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2003 erhalten, können sich freuen: Eine Nachzahlung brauchen sie aller Voraussicht nach nicht mehr zu leisten, wie der heimische Mieterverein jetzt mitteilt.
Nach dem Gesetz muss der Vermieter dafür sorgen, dass seine Abrechnung bis spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes dem Mieter zugegangen ist. Geschieht dies nicht, kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu verantworten.
Letzteres wird aber nur in sehr seltenen Ausnahmefällen vorkommen, da alle Verzögerungen, die der Vermieter oder die von ihm beauftragte Hausverwaltung verursacht haben, dem Risikobereich des Vermieters zugerechnet werden.
Allerdings sollten Mieter, die eine verfristete Abrechnung nicht mehr bezahlen müssen oder bei denen sogar ein Guthaben errechnet wurde, es hierbei nicht bewenden lassen: Unter Umständen ergibt nämlich eine gründliche Prüfung der Nebenkostenabrechnung, dass das Guthaben noch erheblich höher ausfällt.
Schon wenige Fehler wie ein falscher Umlageschlüssel, nicht umlegbare Nebenkostenpositionen oder falsch angesetzte Vorauszahlungen können so zu »umgedrehten« Ergebnissen führen. Nach Feststellungen des Mietervereins ist jede zweite Nebenkostenabrechnung falsch.
Einwendungen gegen die Abrechnung kann der Mieter aber nicht unbefristet geltend machen. Er muss dies spätestens bis Ablauf des 12. Monats nach Zugang der Abrechnung tun - ansonsten verjährt sein Einwendungsrecht, es sei denn, er hätte die Verspätung nicht zu vertreten.

Artikel vom 24.03.2005