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Verkaufsverbot für
Zeitschrift erwirkt

Mutter alarmierte Kreisjugendamt

Kreis Paderborn (WV). Das Kreisjugendamt Paderborn hat jetzt über die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften eine Jugendmagazin-Ausgabe auf den Index setzen lassen. Fotos und Zeichnungen seien der Kategorie Pornograhpie zuzuordnen.

Einer Kioskbesitzerin und Mutter von drei Kindern war die Januar-Ausgabe des Jugend-Magazins »Popcorn« aufgefallen. Auf gleich vier Seiten waren Fotos und Zeichnungen zu sehen, die eindeutig der Kategorie Pornographie zuzuordnen sind, so der Kreis, und wohl kaum in die Hände von Kindern und Jugendlichen geraten sollten. Auf zwei Seiten berichtete das Magazin von einem Skandalrapper, der angeblich seine Fangemeinde mit Sado-Maso-Spielen auf der Bühne schockt. Das Ganze war bildgewaltig unterlegt. Ein weiterer Bericht mit eindeutigen Zeichnungen über japanische Sexcomics befand sich ebenfalls im Innenteil. Die Kioskbesitzerin griff zum Telefon und benachrichtigte das Kreisjugendamt, das umgehend handelte. Noch am gleichen Tag wurde ein Antrag auf Indizierung bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gestellt. Mit Erfolg: Die Bundesprüfstelle setzte jetzt die Januar-Ausgabe (Erscheinungstermin Mitte Dezember) auf den Index. Jetzt darf die Monatsausgabe von Popcorn nicht mehr Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden und nicht mehr im Handel beworben oder an Minderjährige verkauft werden.
»Wir gehen davon aus, dass der Verlag sein Jugendmagazin jetzt so verändern wird, dass künftig keine Jugendgefährdung mehr von dieser Zeitschrift ausgehen wird«, erklärt Hermann Hutsch, Leiter des Kreisjugendamts Paderborn dann auch in einem Schreiben, das der Kreis an alle Grund-, Haupt-, Realschulen sowie Gymnasien verschickt hat, um über den Erfolg des Indizierungsverfahrens zu berichten und gleichzeitig zu sensibilisieren. Gefragt und gefordert sei der kritische Blick der Erziehungsverantwortlichen, um Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen zu schützen. »Dieses Beispiel zeigt, dass man gegen jugendgefährdende Inhalte etwas unternehmen kann«, so Hutsch.

Artikel vom 24.03.2005