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Collegium: Verfahren vorläufig eingestellt

Vorwurf der Volksverhetzung: Ausgang eines anderen Prozesses soll abgewartet werden


Vlotho (man). Wegen des erneuten Vorwurfs der Volksverhetzung sollte sich die Vlothoerin Ursula Haverbeck gestern vor dem Bad Oeynhausener Amtsgericht verantworten. Doch der Termin wurde gestrichen, das Verfahren gegen die Vorsitzende des rechtsradikalen Vereins »Collegium Humanum« vorläufig eingestellt.
Ein Sprecher des Amtsgerichts verweist auf den vorläufigen Charakter. Der Prozess ist nicht grundsätzlich gestoppt, vielmehr soll der Ausgang eines anderen Verfahrens abgewartet werden.
Hintergrund: Bereits im vergangenen Jahr gab es eine Anklage gegen Ursula Haverbeck und Ernst-Otto Cohrs vor dem Amtsgericht. Die »Collegium«-Leiterin und der Schriftführer des Vereinsorgans »Stimme des Gewissens« waren damals wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Gegen das Urteil legten sie Rechtsmittel ein. Eine Berufungs-Verhandlung in dieser Sache indes fand bisher vor dem Landgericht nicht statt.
Auch der Termin stehe noch nicht fest, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Dabei soll nach dem Ausgang dieses Verfahrens entschieden werden, ob es in Bad Oeynhausen zu einem weiteren Prozess wegen Volksverhetzung kommt.
Unterdessen regt sich in Vlotho der Widerstand gegen die Aktivitäten des rechtsradikalen Vereins, der die Weserstadt überregional in die Negativ-Schlagzeilen bringt. Nach diversen kleineren Demonstrationen ist für die kommenden Wochen eine größere Aktion geplant (die VLOTHOER ZEITUNG berichtete).
Vertreter verschiedener Parteien betonen, dass es darum geht, dass sich möglichst viele Vlothoer Bürger aus allen Bevölkerungsschichten beteiligen. Ein Vorbereitungskreis soll gebildet werden. Einen Termin für die Großdemonstration gegen das »Collegium Humanum« indes gibt es noch nicht.

Artikel vom 23.03.2005