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Russe bestreitet Vergewaltigung

Angeklagter soll 15-jährige Stieftochter missbraucht haben


Rödinghausen (uko). Ein in Rödinghausen lebender Russe muss sich seit Dienstag wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und des Kindesmissbrauchs vor dem Landgericht Bielefeld verantworten. Der 43-jährige Adolf A. hat in einer ersten Stellungnahme den Sex mit dem damals erst 15 Jahre jungen Mädchen zwar nicht bestritten, doch sei es »einvernehmlich« zu den Taten gekommen.
Nach seiner Übersiedlung nach Deutschland in den 90er Jahren hatte Adolf A. die Deutsche Johanna A. geheiratet und deren Namen angenommen. Die Frau hat mehrere Kinder, darunter die heute 17-jährige Tochter Josephine (alle Namen geändert).
Im Juli 2003 war es dann zwischen dem Mädchen und seinem Stiefvater zu ersten sexuellen Kontakten gekommen. Täter und Opfer befanden sich in einem Wäldchen in der Nähe von Rödinghausen. Adolf A. war wieder stark alkoholisiert, als er die 15-jährige Schülerin auf einer Parkbank vergewaltigt haben soll.
Zu weiteren Vorfällen, so Staatsanwalt Oliver Brendel, kam es bis zum 8. September 2004 insgesamt 62 Mal. Adolf A. soll dabei jeweils den Geschlechtsverkehr mit seiner Stieftochter durchgeführt haben. Zuletzt war der Mann nackt von seinem Stiefsohn erwischt worden. Seit Beginn der Ermittlungen sitzt der Russe in Untersuchungshaft.
Durch seine Rechtsanwältin Silke Streit ließ der Angeklagte gestern zum Prozessauftakt erklären, dass es zum Sex mit dem Mädchen gekommen sei. Allerdings habe es sich nicht um so viel Fälle wie in der Anklageschrift aufgeführt gehandelt. Zudem sei es beim ersten Mal einvernehmlich zum intimen Kontakt gekommen. Es habe sich also nicht um eine Vergewaltigung gehandelt. Der Prozess wird fortgesetzt.

Artikel vom 23.03.2005