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Wer hat seine Hand gerade in wessen Tasche?

Gesundheitsreform: Kopfpauschale hat Vorteile gegenüber der Bürgerversicherung


Zu dem Vergleich der sogenannten Kopfprämie mit der Bürgerversicherung:
Es wird behauptet, die von der CDU vorgeschlagene Kopfprämie sei unterfinanziert. Man übersieht dabei, dass die Form der Beitragserhebung auf den Gesamtaufwand für das staatliche Gesundheitswesen überhaupt keinen Einfluss hat. Nur der von der gesetzlichen Krankenversicherung vorgegebene Leistungsumfang kann den Gesamtaufwand beeinflussen. Bei unverändertem Leistungsumfang werden insgesamt, unabhängig davon ob Bürgerversicherung oder Kopfprämie, immer genau die gleichen Gesamtbeträge benötigt, um die Kassenleistungen zu decken. Der Unterschied liegt nur darin, wer den Bedarf in welcher Höhe finanziert. Wer den Gesamtaufwand vermindern will, muss den Leistungskatalog korrigieren.
Staatliche Eingriffe in das Wirtschaftsgeschehen haben fast immer negative Auswirkungen. Wo die Wirtschaft staatlich gelenkt wurde, kam es im Laufe der Zeit zum Zusammenbruch.
Was von anderen finanziert wird, damit geht man nicht so achtsam um und verschwendet möglicherweise Geld unnötig. Da es im Gesundheitswesen unvorhersehbare teure Risiken gibt, die von dem Einzelnen nicht zu bewältigen sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung.
Die Krankenversicherung hat sich zu einem zweiten Umverteilungssystem entwickelt. Treibt man die Dinge immer weiter, dann weiß zuletzt niemand mehr, wer seine Hand gerade in wessen Tasche hat. Mieteinnahmen kann man nicht einfach zum Einkommen rechnen und darauf Abgaben erheben. Zuerst müssen hieraus die Investitionen, die Mieteinnahmen überhaupt erst ermöglichen, refinanziert werden. Nur der dann verbleibende Überschuss erhöht die Leistungsfähigkeit, und darauf ist bereits eine Einkommensteuer zu entrichten. Zinseinnahmen sind nur insoweit Einkünfte, wie sie die Inflationsrate überschreiten. Sie unterliegen aber bereits in vollem Umfange der Einkommensteuer.
Das Krankheitsrisiko ist durchschnittlich bei allen Einkommensschichten gleich. Das spricht für gleich hohe Beiträge.
Ich will nicht bestreiten, dass es Leute gibt, die sich die Kopfpauschalen nicht leisten können. Hier kann der Staat mit Steuermitteln helfend einspringen. Die Umverteilung sollte aber nur einmal und nicht mehrfach erfolgen, so dass die Kopfpauschale der Bürgerversicherung vorzuziehen ist. Außerdem zahlen alle Steuern auf ihr Einkommen. Über die Steuer können sie die vielfach geforderte Solidarität mit den Schwachen üben, der sie sich bisher im Gesundheitswesen entziehen konnten.ERWIN BÜLTMANN32361 Pr. Oldendorf

Artikel vom 04.04.2005