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Öffentliche Bekanntmachung
Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL
Dienstgebäude: Kammerratsheide 66, 33609 Bielefeld
Aktenzeichen:Datum: 
51.0070/04/0701.118. 3. 2005
Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Antragsteller:
Herr Herbert Fressmann, Westholts Damm 11, 33428 Harsewinkel
Gemäß § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird hiermit bekanntgegeben, dass dem Antragsteller, Herrn Herbert Fressmann, Westholts Damm 11, 33428 Harsewinkel, mit Bescheid vom 17. 3. 2005 die Genehmigung gem. § 16 BImSchG zur Erweiterung einer
Anlage zur Haltung von Rindern und Kälbern mit insgesamt 502 Plätzen
auf dem Betriebsgelände in 33428 Harsewinkel
Gemarkung:
Greffen
Flur:
3
Flurstück:
148
erteilt wurde.
Die Genehmigung enthält Auflagen zur Sicherstellung des Immissionsschutzes, des Veterinärrechtes, des Tierschutzes und des Baurechtes.
Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach der Bestandskraft dieses Bescheides von der Genehmigung Gebrauch gemacht worden ist.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung und die Festsetzung der Kosten kann innerhalb eines Monats nach der Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich an das Staatliche Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL, Kammerratsheide 66, 33609 Bielefeld, zu richten oder zur Niederschrift in einer der Dienststellen des Staatlichen Amtes für Umwelt und Arbeitsschutz OWL einzulegen.
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Der Genehmigungsbescheid mit den dazugehörigen Antragsunterlagen liegt in der Zeit vom 5. 4. 2005 bis einschließlich 18. 4. 2005 beim
-
Staatlichen Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL, Dienststelle Bielefeld,
Kammerratsheide 66, 33609 Bielefeld, 4. Etage, Zimmer 411,
Tel. 05 21 / 97 15-0
und bei der
-
Stadt Harsewinkel, Münsterstr. 14, 33428 Harsewinkel,
Zimmer 262 (FB 3 Bauverwaltung)
aus.
Er kann an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden,
des Staatlichen Amtes für Umwelt und Arbeitsschutz OWL
- montags und dienstags
- mittwochs bis freitags
- sowie nach Vereinbarung
von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

der Stadtverwaltung Harsewinkel
- montags bis donnerstags
- freitags
- dienstags
- donnerstags
- sowie nach Vereinbarung
von  8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
von  8.30 Uhr bis 12.15 Uhr
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

eingesehen werden.
Im Auftrag
gez. Rehage

Artikel vom 04.04.2005