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Änderungen
beim Al II


Kreis Paderborn (WV). Für alle Bürger, die vom kommenden Montag, 21. März, an erstmals das Arbeitslosengeld II beantragen wollen, sind die Städte und Gemeinden des Kreises Paderborn zuständig.
Auf diese Regelung haben sich jetzt der Kreis Paderborn, die Agentur für Arbeit sowie die übrigen neun Städte und Gemeinden des Kreises Paderborn geeinigt. Für die Stadt Paderborn beziehungsweise Antragsteller, die im Gebiet der Stadt Paderborn wohnen, gilt diese Regelung noch nicht.
Sie müsssen sich weiterhin an die Agentur für Arbeit in Paderborn wenden. Die übrigen Antragsteller sollten sich an die zuständigen Stellen in den Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltungen ihrer Wohnorte wenden. Die Agentur für Arbeit weist außerdem daruf hin, dass das Arbeitslosengeld II erst ab dem Tag der Antragstellung bewilligt werden kann.

Artikel vom 19.03.2005