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Bombendrohung geklärt

31-jähriger Familienvater legt Stadtsparkasse lahm

Bad Oeynhausen (WB). Die Polizei hat den Mann erwischt, der Mitte Dezember mit einer Bombendrohung die Oeynhausener Stadtsparkasse stundenlang lahm gelegt hatte.

Sein Motiv war offenbar, an jenem Tag um die Rückzahlung von Schulden herumzukommen. Am Dienstag, 14. Dezember 2004, hatte der Mann um 9.13 und 9.15 Uhr in den Geschäftsstellen der beiden Bad Oeynhausener Tageszeitung angerufen. Er teilte mit, dass in einer Stunde in den Räumlichkeiten der Stadtsparkasse eine Bombe explodieren würde.
Daraufhin war das Gebäude der Stadtsparkasse an der Portastraße evakuiert und anschließend von Sprengstoffspürhunden und Polizisten aufwändig durchsucht worden. Die ganze Aktion dauerte etwa dreieinhalb Stunden und verursachte hohe Kosten.
Während dieser Zeit konnten weder die Angestellten noch Kunden das Gebäude betreten. Sprengstoff wurde nicht gefunden.
»Durch intensive Ermittlungsarbeit hatten die Ermittler der Polizei schon wenig später einen konkreten Verdacht«, teilte Polizeisprecher Hansi Walden am Freitag mit. Dieser Verdacht richtete sich gegen den 31-jährigen Familienvater aus Bad Oeynhausen. In dessen Wohnung fand die Polizei Unterlagen, die den Tatverdacht erhärteten. Schließlich gab der 31-Jährige die Tat zu. Er erklärte, dass er an jenem Dienstag Schulden bei seinen Gläubigern hätte begleichen müssen, dies aber nicht konnte. Daraufhin kam er auf die Idee mit der Bombendrohung. »Diese Sprengstoffwarnung richtete sich nicht gegen die Stadtsparkasse«, betont Hansi Walden. »Offensichtlich hatte der Mann große Angst vor seinen Gläubigern.« Und die durch die Bombendohung blockierte Sparkasse sollte ihm die Ausrede liefern, dass er keine Möglichkeit hatte, an sein Geld zu kommen. »In all seinen Vernehmungen betonte er ausdrücklich, dass er nicht die Absicht hatte, eine Forderung an die Sparkasse zu stellen«, teilte der Polizeisprecher mit.
Zurzeit prüfe die Polizei, ob der Tatverdächtige für die erheblichen Kosten des Einsatzes zur Verantwortung gezogen werden kann. Außerdem erwarte ihn eine Gerichtsverhandlung.

Artikel vom 19.03.2005