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Sortenschutz ist Bundessache


Das Bundessortenamt in Hannover ist zuständig für den Schutz und die Zulassung von Pflanzensorten, eben auch der Kartoffeln. Hier müssen Pflanzenzuchtbetriebe - fünf Firmen sind dabei in Deutschland führend - ihre neuen Sorten anmelden. Dort wird dann auch geprüft, ob die neue Sorte eine Verbesserung zu den bereits bestehenden darstellt. Dann wird das »Patent« erteilt. Der Sortenschutz besteht in der Regel 30 Jahre.
In Deutschland gibt es 180 zugelassene Kartoffelsorten, darunter sind auch solche allein zur Weiterverarbeitung bestimmten Sorten, aus denen etwa Kartoffelchips hergestellt werden. 20 »Marken« decken in Deutschland das größte Spektrum an Speise- und Wirtschaftskartoffeln ab. Etwa zehn Neue werden jedes Jahr zugelassen, andere verschwinden - ohne dass der Verbraucher davon etwas merkt.

Artikel vom 19.03.2005