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Tod im Urlaub:
Firma haftet


Köln (dpa). Nach dem Tod eines deutschen Jungen in einem griechischen Hotelschwimmbad muss der Reiseveranstalter ITS mehr als 70 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz an die Familie zahlen. Die Touristikfirma hafte für die Mängel an der Wasserrutsche, die zum Ertrinken des damals Elfjährigen aus Thüringen geführt hätten, entschied das Kölner Landgericht gestern. Die Höhe des Schmerzensgeldes sei angemessen, weil die Eltern und die beiden Brüder seit dem Tod des Jungen an schweren psychischen Schäden litten. Das Kind war im August 2001 in einem Hotelschwimmbad ertrunken, als es von einem ungesicherten Ansaugrohr unter Wasser gezogen wurde. Der Hotelbetreiber wurde bereits in Griechenland zu 18 Monaten Haft verurteilt. Az. 8 O 264/04

Artikel vom 18.03.2005