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SPD-Kandidat
lächelt von acht
Plakatwänden

Lange Diskussion im Hauptausschuss

Von Stefanie Westing
Espelkamp (WB). Plakate zur Landtagswahl dürfen in Espelkamp vom 23. April an aufgestellt werden. Der Hauptausschuss setzte sich am Mittwoch in einer langen Diskussion mit der Frage auseinander, wie viele und wie große Plakate wo aufgestellt werden dürfen, und wer wo was warum nicht aufstellen darf.

Friedhelm Niehof, CDU-Fraktionsvorsitzender, fand die von der Verwaltung vorgeschlagenen 31 Standorte für jeweils maximal zwei Plakate in DinA-0-Größe (84,1 mal 118,9 Zentimeter) doch »sehr reichlich«. Seine Fraktion wollte zunächst acht Standorte streichen und die drei Standorte Beuthener Straße / Präses-Ernst-Wilm-Straße, Isenstedter Straße /Beuthener Straße und Alte Waldstraße / General-Bishop-Straße für große Plakatwände, so genannte »Wesselmänner«, freigeben.
Diesen Vorschlag konnte Reinhard Hülsmann, Vorsitzender der SPD-Fraktion, nicht akzeptieren: »In der Vergangenheit haben sich die etablierten Parteien, die hier am Tisch sitzen, an die Vorgaben gehalten. Die, die von außen kommen, haben plakatiert wo sie wollten. Und niemand vom Ordnungsamt hat es geschafft, darauf hinzuweisen, dass sie die Plakate wieder abnehmen sollen.« Außerdem, führte er an, sei es jetzt zu spät, solche Reglementierungen zu beschließen, denn die Plakate seien bereits bestellt, und die SPD wolle acht große Wände aufbauen. Fraktionskollege Ulrich Brauns verwahrte sich gegen die Feststellung in der Sitzungsvorlage, in der Vergangenheit seien Plakate häufig verkehrsgefährdend oder -behindernd aufgestellt oder angebracht worden. »Außerdem findet der Wahlkampf nun mal auf Wahlplakaten statt.« Für Andreas Sültrup (Bündnis 90 / Die Grünen) hat die Plakatierung mit Demokratie zu tun: »Die Plakate haben Aufforderungscharakter, zur Wahl zu gehen.«
Zum Thema Plakatierung an unerlaubten Stellen äußerte sich Ordnungsamtsleiter Willy Hübert. Er machte darauf aufmerksam, dass ein Wahlplakat rechtlich genauso behandelt wird wie jedes andere Plakat: »Man muss sie vorher beantragen, und wir erteilen die Erlaubnis. Wer sich nicht daran hält, wird aufgefordert, das Plakat abzunehmen. Wenn dies nicht geschieht, lassen wir es auf seine Kosten entfernen.« Allerdings, räumte Hübert ein, werde eine Frist von mehreren Tagen eingeräumt. Von zu vielen, meinte Hülsmann: »Wenn jemand aufgefordert wird, muss das Plakat in drei Tagen verschwunden sein. Wenn man erst anschreibt, dann wartet, dann noch einmal erinnert, ist die Wahl vorbei.«
Schließlich einigten sich die Mitglieder des Hauptausschusses darauf, dass kleinere Plakate an 31 Stellen im Stadtgebiet aufgehängt, große Plakatwände ohne numerische Begrenzung aufgestellt werden dürfen - und das man sich nach der Landtagswahl schnellstmöglich mit einer deutlichen Reduzierung der Standorte befassen will, um eine ähnliche Diskussion vor den nächsten Wahlen zu vermeiden.

Artikel vom 18.03.2005