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Standards für Bürgerentscheid

Stimmabgabe nur per Brief beschlossen


Marienmünster (WB) Der Rat der Stadt Marienmünster hat bereits im Oktober 2000 eine Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheidungen beschlossen. Diese Satzung sah nicht die Möglichkeit der Briefwahl vor.
Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat nunmehr eine Verordnung erlassen, die den Kommunen Standards für die Durchführung von Bürgerentscheidungen vorgibt. So sind die schriftlichen Benachrichtigungen der Bürger sowie die Möglichkeit zur Briefbestimmung in Zukunft Pflicht. Es galt, die Satzung an die neue Verordnung anzupassen.
Die vom Rat neu beschlossene Satzung sieht die Durchführung des Bürgerentscheids ausschließlich in Form der Stimmabgabe per Brief vor. Diese Alternative ist besonders bürgerfreundlich und mit einem geringen Aufwand verbunden.

Artikel vom 18.03.2005