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Frau (43) betrügt
die Verwaltung

Angeklagte litt unter Geldnot


Hiddenhausen (cl). Eine »Geldstrafe auf Bewährung« wegen Betruges hat die 43-jährige Angeklagte Dagmar M. (Name geändert) von Richterin Claudia Schonscheck und Staatsanwältin Sandra Veit erhalten. Die Verhängung von 600 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze) bleibt vorbehalten - drei Jahre lang soll ihr ein hauptamtlicher Bewährungshelfer zur Seite stehen, der ihr auch bei anderen Problemen helfen kann.
Diese salomonische Lösung nahmen die Angeklagte und ihr Verteidiger Scheffer aus Bünde sofort an. Die geschiedene Arzthelferin hat etwa 13000 Euro Schulden. Als vor einem Jahr auch noch die ältere Tochter zu ihr zurückkehrte, weil sie Wohnung und Einkommen verloren hatte, wurde die finanzielle Situation für Mutter und Töchter noch prekärer. So meldete sie sich nicht bei der Agentur für Arbeit, als sie wieder eine Arbeitsstelle gefunden hatte. Sie wusste zwar, dass dies auffliegen würde, aber: »Ich konnte jeden Cent gut gebrauchen.« Mit schlechtem Gewissen nahm sie die weiter laufenden Überweisungen des Staates an.
Als der Betrug nach zweieinhalb Monaten ans Licht kam, war sie eher erleichtert. Sie wies bislang keinerlei Vorstrafe auf. Wenn sie die nächsten drei Jahre straffrei durchsteht, bleibt dies auch so. Mit monatlich 30 Euro muss sie den Schaden von 2140 Euro an die Arbeitsverwaltung abstottern. Der Verteidiger bemüht sich um Ratenvereinbarungen mit sämtlichen Gläubigern, um Dagmar M. eine Perspektive zu ermöglichen.

Artikel vom 19.03.2005