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Urteil in Abwesenheit


Steinhagen/Halle (fn). Nicht zum Gerichtstermin zu kommen, schützt nicht vor Strafe. Das musste gestern auch eine 25-jährige Brackwederin erfahren, die nicht vor Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld in Halle erschien. Die Frau war am 16. Oktober vorigen Jahres nachts gegen 3.40 Uhr von der Polizei in Steinhagen bei einer Routinekontrolle angehalten worden. Nicht nur konnte sie keinen Führerschein vorweisen, die Alkoholkontrolle ergab auch einen Wert von 2,12 Promille.
Das Gericht verhängte in Abwesenheit eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung mit einer vierjährigen Bewährungszeit sowie einer Führerscheinsperre von zwölf Monaten. In das Urteil ging die Vorbelastung der Angeklagten mit ein, die bereits im Jahr 2000 wegen Trunkenheit am Steuer ihren Führerschein hatte abgeben müssen. Seither hatte sie die Fahrerlaubnis offensichtlich nicht wiedererlangt.

Artikel vom 17.03.2005