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Verfolgung nach »Frühstücks-Knall«

Unfallflucht: 31-jähriger Lkw-Fahrer zu Geldstrafe verurteilt


Werther/Halle (dh). Weil er beim Wenden mit seinem Lkw in einer Hofeinfahrt in Häger ein geparktes Fahrzeug beschädigt und sich aus dem Staub gemacht hat, ist ein 31-Jähriger aus Horn-Bad Meinberg gestern vom Amtsgericht Halle zu einer Geldstrafe von 600 Euro und drei Monaten Fahrverbot verurteilt worden.
Der Angeklagte war am 1. März 2004 um 8.15 Uhr unterwegs, als ihm ein anderer Lkw-Fahrer den Seitenspiegel abfuhr. In einer Hofeinfahrt am Hägerfeld wollte der 31-Jährige wenden, um den Verursacher zu verfolgen. Als er rückwärts auf das Grundstück einbog, fuhr er gegen den Mercedes. Dabei wurden Heck und Scheibe stark beschädigt, der Schaden lag bei mehr als 1 800 Euro.
Er habe von dem Zusammenstoß nichts bemerkt, sagte der Angeklagte gestern. Anders die Angaben des Besitzers des Mercedes: Dieser war von dem lauten Knall am Frühstückstisch aufgeschreckt worden und nach draußen gestürzt. »Wir guckten uns nur an und dann fuhr er stumpf weg«, erklärte der 49-Jährige. Beim Einbiegen auf die Straße sei es fast zum Zusammenstoß mit einem vorbeifahrenden Pkw gekommen.
Der Geschädigte verfolgte den Lkw. Nachdem er ihn anfangs aus den Augen verloren hatte, schnappte er den Lkw-Fahrer im Gewerbegebiet Esch wieder auf und folgte ihm bis zur Tankstelle in Borgholzhausen. Dort sagte der Angeklagte: »Habe ich kaputt gemacht, muss ich bezahlen« und bat, keine Polizei hinzuzuziehen.
»Er wusste ganz genau, was er getan hatte«, erklärte der Geschädigte. Der Angeklagte hingegen sagte, ihm sei erst an der Tankstelle bewusst geworden, was passiert sei. Angesichts der Tatsache, dass seinem Mandanten zuvor der Spiegel abgefahren worden und er »nervös« gewesen sei, schlug der Verteidiger die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage vor.
Während die Staatsanwaltschaft 50 Tagessätze á 15 Euro und ein Fahrverbot von zwölf Monaten forderte, sprach Richter Peeter Wilhelm Pöld eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 15 Euro und ein Fahrverbot von drei Monaten aus.

Artikel vom 17.03.2005