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Scheinehe und
Bombendrohung

Angeklagter zu Geldstrafe verurteilt

Rietberg-Bokel (mobl). Zuerst zahlte er Geld dafür, dass eine Kollegin seiner Frau eine Scheinehe mit seinem Cousin einging. Als die Scheinehe nicht funktionierte wie erhofft, drohte der Montenegriner mit einem Bombenanschlag in Bokel. Wegen versuchter Nötigung wurde der 34-Jährige vor dem Gütersloher Schöffengericht gestern zu einer Geldstrafe verurteilt.

Hamit B. (Name geändert) wollte seinem Cousin zu einer Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland verhelfen. Also organisierte seine Frau eine Scheinehe: der Cousin, der kein Wort Deutsch sprach und keiner Arbeit nachging, heiratete ihre deutsche Kollegin, der Bokelerin wurden 1500 Euro dafür versprochen. Das Geld floss nach der Hochzeit aber eher schleppend. Nach der Eheschließung erhielt Anna L. zunächst 500, dann 250 Euro. Doch die von ihr geforderten Gegenleistungen erbrachte die 24-Jährige nicht. Zum Ausländeramt sollte sie fahren, ihrem Ehemann die nötigen Papiere besorgen. Doch die Bokelerin tat nichts für ihr Geld, meldete sich auch nicht mehr bei Hamit B. Also wollte er sie zur Rede stellen, fuhr eines Sonntags zum Haus des Lebensgefährten von Anna L. nach Bokel. Der aber verleugnete seine Freundin: »Die ist nicht da. Und ich soll dir ausrichten, dass sie wegen der Scheinehe einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat. Sie wird die Ehe annullieren lassen.«
Die Pläne des Montenegriners fielen zusammen wie ein Kartenhaus, er stieß wilde Drohungen aus: »Wenn du das Geld nicht zurückzahlst, geht eine Bombe hoch. Ich bin Albaner, ich kenne die richtigen Leute! Du brauchst dich auch nicht zu verstecken, ich finde dich überall!« Auf dem Weg zur Arbeit fühlte sich Anna L. verfolgt, sie arbeitet noch immer in der gleichen Schicht wie die Ehefrau von Hamit B.
Anna L. zeigte sich kurz nach der Drohung wegen der Scheinehe selbst an, wurde vom Gericht in Paderborn zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie zeigte aber auch Hamit B. wegen der Bombendrohung an. Angeklagt wurde der 34-Jährige gestern vor dem Gütersloher Schöffengericht wegen versuchter räuberischer Erpressung.
Dieser Tatverdacht konnte jedoch nicht aufrecht erhalten werden. »Die Zeugin hat die Bedingungen eines sittenwidrigen Vertrages nicht erfüllt, daraufhin hat der Angeklagte das bereits gezahlte Geld zurück gefordert. Als er hörte, dass Anna L. die Ehe annullieren lassen wollte, ist er wütend geworden und hat in seiner Wut diese Drohungen ausgesprochen. Einen Beweis dafür, dass er diesen Worten auch Taten folgen lassen wollte, gibt es nicht«, stellte der vorsitzende Richter Edmund Rammert gestern fest. Verurteilt wurde Hamit B. somit letztendlich nicht wegen versuchter räuberischer Erpressung, sondern wegen versuchter Nötigung. Innerhalb der kommenden sechs Monate muss der Angeklagte in Raten eine Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 600 Euro abbezahlen. Zahlt er pünktlich, wird das Verfahren anschließend eingestellt.

Artikel vom 16.03.2005