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Geänderte Planung als
Satzung beschlossen

»Neues Stadtzentrum« ist jetzt rechtens


Pr. Oldendorf (wm). Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat gestern den Bebauungsplan »Neues Stadtzentrum« als Satzung beschlossen und damit eine entscheidende Hürde auf dem Weg zur Realisierung dieses Zukunftsprojektes genommen. Bereits heute will der Rat der Stadt diesem Beschluss folgen und ihm damit endgültig Rechtskraft verleihen.
Im vergangenen Jahr waren Rat und Verwaltung davon überzeugt, einen rechtlich einwandfreien Bebauungsplan für diesen Bereich auf den Weg gebracht zu haben. Man musste sich jedoch vom Oberverwaltungsgericht in Münster eines Besseren belehren lassen. Denn diese Instanz hatte den Plan für unwirksam erklärt. Grund dafür waren die im damaligen Plan aufgeführten Hinweise zum Parkplatz nördlich der Hallenstraße. Sie hätten nicht als Hinweise, sondern als textliche Festsetzungen im Bebauungsplan enthalten sein müssen, hatte das Gericht moniert. Gleichzeitig hatte es aber erklärt, dass die Ausweisung als Kerngebiet mit den beabsichtigten Nutzungen an dieser Stelle grundsätzlich zulässig seien. Das gelte grundsätzlich auch für den Parkplatz nördlich der Hallenstraße am Rande der Wohnbebauung, wenn die entsprechenden Schutzmaßnahmen für die Anlieger textlich im Plan festgesetzt seien. Das wurde jetzt nachgeholt.
Trotz des verspäteten Eingangs einer Stellungnahme hatte die Verwaltung empfohlen, sie noch zu berücksichtigen. Allerdings gehe es um die gleichen Bedenken wie bei der ursprünglichen Planung sowieum Schallschutz. In diesem Zusammenhang wies die Verwaltung darauf hin, dass die Grenzwerte knapp unterschritten würden und man schalltechnik mehr leiste, als erforderlich sei. Vor diesem Hintergrund folgte der Ausschuss einstimmig dem Beschlussvorschlag; die Anregungen wurden zurückgewiesen.

Artikel vom 16.03.2005