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Zweitwohnungssteuer
nicht für Studenten

Grünen-Fraktion will im Rat Antrag stellen

Werther (dh). Die Grünen im Wertheraner Rat wollen Schüler, Studenten und Auszubildende von der geplanten Zweitwohnungssteuer ausnehmen. Das erklärten die vier Fraktionsmitglieder gestern bei einem Pressegespräch.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg sei eine Zweitwohnungssteuer nur zulässig, wenn eine bestimmte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vorliege, so Grünen-Ratsherr Christopher Gess. Das sei bei Schülern, Studenten und Auszubildenden in der Regel nicht der Fall. Das Verwaltungsgericht Lüneburg geht sogar noch weiter: Das von den Grünen herangezogene Urteil sagt aus, dass die Leistungsfähigkeit in jedem Einzelfall geprüft werden müsse. »Das wäre ein sehr hoher Verwaltungsaufwand«, erklärt Gess, dass die Stadt Werther dieses Geld besser von vornherein sparen sollte.
Ein zweites Argument spricht aus der Sicht von Christopher Gess gegen eine Zweitwohnungssteuer in Werther: Wer beispielsweise in Bielefeld studiert und deswegen in Werther eine Studentenwohnung hat und bei seinen Eltern nach wie vor gemeldet ist, würde auf Grund der Steuer womöglich seinen Zweitwohnsitz in Werther nicht anzeigen. »Wir zwingen Studenten also, gegen das Meldegesetz zu verstoßen«, so Christopher Gess.
Aus Sicht seines Fraktionskollegen Bruno Hartmann hat sich die Zweitwohnungssteuer in einigen Jahren ohnehin überholt - nämlich dann, wenn nahezu alle Kommunen von dieser Einnahmequelle Gebrauch machen.
Den Antrag, Personen mit den Berufsbezeichnungen Student, Schüler oder Auszubildender von der Zweitwohnungssteuer auszunehmen, stellen die Grünen in der Ratssitzung am kommenden Donnerstag, 18 Uhr, im Rathaus.

Artikel vom 15.03.2005