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Raser versenkt »Starenkasten« im Kanal

47-jähriger Leverner beim Absägen an der L 770 in Twiehausen beobachtet

Von Dieter Wehbrink
Twiehausen/Getmold (WB). Der Täter machte sich viel Mühe, um seiner gerechten Strafe zu entgehen. Doch der 47-jährige Leverner, der am Sonntagmorgen den »Starenkasten« an der L 770 in Twiehausen absägte, hatte Pech.

Einem aufmerksamen Zeugen fiel die Aktion am Straßenrand auf - er alarmierte die Polizei. Bevor die Bemten eintrafen, hatte der Leverner das Geschwindigkeitsmessgerät bereits im Mittellandkanal in Getmold versenkt.
Geblitzt worden war der 47-jährige Geschwindigkeitssünder bereits am Vortag. Eigenen Angaben zufolge soll er morgens gegen 5 Uhr etwa 40 Kilometer zu schnell gewesen sein, als der »Starenkasten« auslöste. Obwohl er bislang wegen Geschwindigkeitsüberschreitung nur einmal aufgefallen war, beschloss der Fahrer nach Angaben der Polizei, selbst Hand anzulegen. Er rüstete sich mit einer Leiter, zwei Eisensägen, einem »Kuhfuß« sowie diversen Zangen aus. In den frühen Morgenstunden des Sonntags machte er sich ans Werk. Akkurat wurden alle Eisenträger des Blitzkastens durchsägt. Als die Polizei eintraf, war der Täter inzwischen samt Starenkasten geflohen. Er wurde aber um kurz nach 6 Uhr in seiner Wohnung angetroffen. Nach anfänglichem Leugnen gab der Raser den Diebstahl zu. Er führte die Beamten der Wache Espelkamp zum Anleger im Getmolder Hafen, wo der Kasten einen Meter vom Ufer entfernt in einer Tiefe von etwa zwei Metern im Kanal lag.
Die Löschgruppe Getmold der Freiwilligen Feuerwehr Pr. Oldendorf barg den »Blitzer« mühelos binnen kurzer Zeit. »Sie befestigte einen Feuerhaken an einer langen Stange«, erzählte Polizeihauptkommissar Jan von Zütphen, der vor Ort in Getmold war. »Der Kasten wurde schnell gefunden und konnte im Wasser aufgerichtet werden. Alles andere war dann ein Kinderspiel«.
Der reuige Sünder schaute der Bergung zu. »Er konnte sein Verhalten im Nachhinein nicht erklären«, so von Zütphen. »Als wir ihm sagten, dass ein solches Gerät schätzungsweise bis zu 10 000 Euro kosten kann, war es mit seiner Fassung vorbei.«
Wie der Polizeihauptkommissar erläuterte, wird sich der Leverner wohl wegen des »besonders schweren Falls von Diebstahls und Sachbeschädigung« verantworten müssen.
Bleibt die Frage, ob der Film in der Kamera noch zu verwerten ist und der Leverner auch eine Strafe wegen Rasens bekommt. »Ich bin kein Fachmann für diese Geräte, schließe aber nicht aus, dass der Film unbrauchbar ist«, meinte von Zütphen. »Es lief unglaublich viel Wasser aus dem Starenkasten, als er an die Oberfläche kam.«

Artikel vom 14.03.2005