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»GAP« beunruhigt
Landwirtschaft

Geschäftsbericht von Holger Topp

Stemwede-Levern (weh). Die Mitgliederzahl des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes beträgt derzeit 4 943 Betriebe und Hofstellen, davon im Altkreis Lübbecke allein 2 864.

Diese Zahlen gab Holger Topp, Geschäftsführer des Kreisverbandes, gestern Abend in der Leverner Festhalle bekannt. Dort wurde der Kreisverbandstag der Landwirte veranstaltet. Topp legte einen Geschäftsbericht vor, der wieder von einem arbeitsreichen und turbulenten Jahr kündete. Vor allem das »Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik« - auch GAP genannt - hat die Landwirte und deren Berufsorganisationen in den vergangenen Monaten beschäftigt. Dieses Thema bestimmte auch den gestrigen Abend sehr stark.
Nachdem der Bundestag am 21. Juli das GAP mit Betriebsprämiendurchführungsgesetz, »Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz« und »InVeKos-Daten-Gesetz« verabschiedet hatte, informierte der Kreisverband in Frotheim gemeinsam mit Vertretern der Landwirtschaftskammer drei große Informationsveranstaltungen mit jeweils mehr als 400 Teilnehmern.
Wie Topp betonte, sollten die Mitglieder auf die Änderungen eingestimmt und vorbereitet werden. »Dabei ist auch aufgezeigt worden, dass auf entschiedenes ständiges Eintreten des Berufsstandes bei der Ausgestaltung der Agrarreform zahlreiche Verbesserungen erreicht werden konnten«, betonte Topp. Er nannte unter anderem die Verschiebung des Abschmelzens der individuellen Tierprämienanteile auf das Jahr 2010, Flexibilität bei der Festlegung des Zehn-Monats-Zeitraumes zur Aktivierung der Zahlungsansprüche, Gleichstellung des Pächters im Rahmen der gleitenden Hofübergabe mit der vorweggenommenen Erbfolge, Verbesserungen bei den »Cross compliance«-Regelungen zu den Umweltverpflichtungen.
Parallel dazu erarbeitete die Geschäftsstelle auf Anforderung der Mitglieder weit über 200 vertragliche Gestaltungen zu laufenden oder neu begründeten Pachtverhältnissen sowie zu Kaufverträgen. Es galt, die unterschiedlichen Interessen von Verpächtern und Pächtern, Eigentümern und Bewirtschaftern zu klären. »Grundsatz muss selbstverständlich das so genannte Bewirtschafterprinzip bleiben, wonach der Zahlungsanspruch dem Bewirtschafter am 15. Mai 2005 zusteht und ihm zur Einkommensstützung auch verbleibt«, sagte Topp. »Es gehört aber auch zu unseren Grundüberzeugungen, dass in den Dörfern nur dann Frieden herrschen kann, wenn Grundbesitzer und Landnutzer, Verpächter und Pächter zu einvernehmlichen Lösungen kommen«.
Holger Topp: »Beide Seiten müssen aufeinander zukommen, sonst funktioniert es auf Dauer nicht.« (weiterer Bericht folgt)

Artikel vom 12.03.2005