Düsseldorf (dpa/lnw). Die Kürzung des Weihnachtsgeldes für die 260 000 NRW-Beamten im Jahr 2003 war nach Ansicht des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts verfassungswidrig. Mit dem Gesetz sei gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen worden. Das Weihnachtsgeld war von 84 Prozent auf 50 Prozent gesenkt worden. Das Land sparte 380 Millionen Euro. Az.: 26 K 2609/04